Straßenbeleuchtung und Effektbeleuchtung (Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Beleuchtung)
Gefahren, die tagsüber rechtzeitig und problemlos erkannt werden können, sind bei Dunkelheit nur unzureichend oder gar nicht erkennbar. Die Aufgabe der Straßenbeleuchtung ist es, die Sichtverhältnisse bei Dunkelheit zu verbessern und somit die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen zu gewährleisten.
Künstliches Licht kann Tageslicht nicht ersetzen. Durch den Einsatz verschiedener Lampentechnologien können zusätzlich Akzente hinsichtlich Lichtfarbe und Intensität geschaffen werden, um so auf besondere Konfliktzonen hinzuweisen.
Mittels Dämmerungsschalter wird seitens des EVU die Helligkeit überwacht. Beim Unter- bzw. Überschreiten der Schwellenwerte wird ein Tonfrequenzsignal über das Leitungsnetz verteilt, das die Beleuchtung ein- bzw. ausschaltet.
In der verkehrsberuhigteren Zeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens besteht zum Teil die Möglichkeit, jede zweite Lampe (bei zweiflammigen Leuchten) außer Betrieb zu nehmen bzw. generell den Lichtstrom der einzelnen Leuchten abzusenken.
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