Verantwortlich für die Betreuung fast aller öffentlichen Gehsteige und Gehwege ist immer der/die EigentümerIn der angrenzenden Liegenschaft. Ist kein Gehsteig vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von einem Meter zu betreuen. Dementsprechend sind die AnrainerInnen bei Schnee und Eisglätte täglich zwischen 6 und 22 Uhr zur Räumung und Streuung verpflichtet. Weiters sind Verunreinigungen von Gehsteigen und Gehwegen zu beseitigen. Auch Zweige und Äste, die in den Straßenraum reichen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, sind zurückzuschneiden oder zu entfernen.
Kommen AnrainerInnen diesen Pflichten nicht nach, dann tritt ab sofort der Ordnungsdienst in Aktion. Wenn möglich, wird gleich vor Ort der Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht. Sollte niemand erreichbar sein, dann hinterlegen die OrdnungshüterInnen ein Informationsschreiben, das auf die zu behebenden Missstände hinweist, oder schicken es zu. Und natürlich wird im Zuge des nächsten Rundgangs geschaut, ob den Pflichten auch nachgekommen wird.
„Der Ordnungsdienst achtet bei seinen Kontrollgängen ab sofort laufend darauf, dass Gehsteige und Gehwege ordnungsgemäß betreut werden. Das bedeutet gleichzeitig mehr Sicherheit für die Passantinnen und Passanten“, unterstreicht Stadtrat Detlef Wimmer die Bedeutung dieser neuen Aufgabe.
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