Noch bis 15. April kann ein Antrag auf Heizkostenzuschuss gestellt werden.
Der Zuschuss ist vom Haushaltseinkommen des Jahres 2009 abhängig und beträgt bei Unterschreitung der Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit 220 Euro. Bei Überschreitung der Grenzen um maximal 50 Euro werden noch 110 Euro an Zuschuss ausbezahlt. Die Netto-Einkommensgrenze für alleinstehende Personen beträgt 783,99 Euro. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften sind es 1 175,45 Euro. Für jedes zusätzliche Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 111,23 Euro. Der erste Auszahlungstermin war bereits im Februar, seither wird wöchentlich ausbezahlt.
Diese Unterstützung kann nur von Hauptwohnsitz-LinzerInnen, die auch Hauptmieter sind beantragt werden. StudentInnen, die kein Selbsterhalterstipendium erhalten, AsylwerberInnen und BewohnerInnen von Obdachloseneinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Pro Haushalt kann nur einmal angesucht werden. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Einkommensnachweise der letzten sechs Monate im Jahr 2009 ALLER im Haushalt wohnender Personen:
Weitere Nachweise:
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