Reformvorschlag für neuen Migrations-Beirat liegt dem Gemeinderat vor
Kernpunkt der Änderungen ist eine beabsichtigte Entsendung von VertreterInnen der MigrantInnen-Vereine an Stelle der bisherigen Wahl. Ein weiterer Eckpunkt ist die stärkere Einbeziehung von Vereinen, NGO´s, Institutionen, ExpertInnen und InteressensvertreterInnen in die praktische Umsetzung der Integrations- und Migrationspolitik.
Maximal sollen dem Migrations- und Integrationsbeirat (MIB) 21 stimmberechtigte Mitglieder angehören, die um eine nicht begrenzte Zahl von Mitgliedern mit beratender Stimme ergänzt werden können.
Entsendungsberechtigt sollen jene Vereine sein, die polizeilich gemeldet sind, eine mindestens dreijährige Vereinstätigkeit nachweisen und einen relevanten Bezug zu Migrationsthemen haben. Vom Integrationsbüro wird aus den vorliegenden Nominierungen ein Vorschlag erarbeitet, der vor allem auf Aspekte der ethnischen Zusammensetzung sowie des Genderaspektes Rücksicht nimmt. Der Bürgermeister bestellt dann aus diesem Vorschlag die MIB-Mitglieder für die Dauer der Funktionsperiode, die sich auf sechs Jahre erstreckt.
Die im Gemeinderat vertretenen Parteien sind ihrerseits berechtigt, eine/n VertreterIn mit beratender Stimme in den MIB zu entsenden. Als Koordinationsstelle soll das Integrationsbüro des Magistrates zur Verfügung stehen, das auch die laufenden Geschäfte abwickelt.
Vor allem die stark gestiegene Zahl der Einbürgerungen und die EU-Erweiterung haben dazu geführt, dass sich die Struktur der AusländerInnen in Linz verändert.
"Integrationsarbeit zielt jedoch nicht nur auf ausländische StaatsbürgerInnen ab, sondern auch auf Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Diese sind jedoch wahlberechtigt und brauchen deshalb keinen Beirat als Demokratie-Ersatz. Der neue Beirat soll sich verstärkt um Integrationsmaßnahmen bemühen, unabhängig von Staatsbürgerschaften“, umreißt Stadtrat Luger die geänderten Ausgangsbedingungen.
Auch die zuletzt auf unter 5 Prozent gesunkene Beteiligung bei den Ausländer-Integrations-Beirats-Wahlen in Linz im Jahr 2002 hätten mit dazu beigetragen, eine Neuorganisation dieses Gremiums zu beschließen.
Nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates vom 13. März 2008 wurde die für 8. Juni festgesetzt Wahl des AusländerInnen-Integrationsbeirates mit dem Ziel ausgesetzt, die Mitbestimmungsrechte von in Linz lebenden Nicht-EU-BürgerInnen neu zu gestalten.
In der Stadtsenatssitzung vom 17. April 2008 wurde schließlich die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Stadtrat Klaus Luger beschlossen. In den drei anschließend abgehaltenen Sitzungen erfolgten die Vorberatungen für die Erarbeitung eines neuen Organisationsmodells für den Integrations-beirat sowie für die Einrichtung eines Integrationsausschusses.
In der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe am 14. Juli 2008 konnten sich die im Gemeinderat vertretenen Parteien nicht auf einen gemeinsamen Satzungs-entwurf einigen. Der dem Stadtsenat am 11. September vorgelegte Entwurf basiert auf den Vorschlägen des noch amtierenden AIB.
Einigkeit zwischen allen im Gemeinderat vertretenen Parteien herrscht je-doch in der Frage der Einsetzung eines gemeinderätlichen Integrationsausschusses. Offen ist derzeit noch, ob dieser Ausschuss als eigenständiger gemeinderätlicher Ausschuss eingerichtet wird oder in einen bestehenden Ausschuss integriert wrd.
Nach einer mehrmonatigen Diskussion legte der AIB den Gemeinderats-Parteien ein so genanntes Positionspapier vor. Eingebunden in diese Entscheidungsfindung des AIB waren dabei verschiedenste Vertreter von Vereinen und NGO´s.
Satzung des neuen Migrations- und Integrationsbeirates MIB
Folgende Punkte wurden vom gewählten AusländerInnen-Integrations-Beirat herausgearbeitet:
Herrscht zwischen den im Gemeinderat vertretenen politischen Parteien Ei-nigkeit darüber, dass ein eigener Ausschuss die Agenden des Integrationsthemas behandeln soll, so ist derzeit noch offen, ob dazu ein eigener Ausschuss eingerichtet oder dieser Ausschuss einem anderen gemeinderätlichen Ausschuss untergeordnet werden soll.
In einem offenen Brief vom 3. Juli 2008 wurde der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Stadtrat Klaus Luger, von den 14 großen Linzer Migrantenvereinen ersucht, den Reformvorschlag des gewählten AIB zu unterstützen und zur Rechtskraft zu verhelfen. Die Wünsche dieser NGO’s sind beinahe zur Gänze in den vorliegenden Satzungsentwurf eingeflossen.
Das Schreiben im vollen Wortlaut ist dem Anhang zu entnehmen.
Auszug aus dem Schreiben der 14 Vereine
Wie nachstehende Tabellen zeigen, stammen die meisten nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen aus dem früheren Jugoslawien und der Türkei. Die beabsichtigten Integrationsmaßnahmen der EU gegenüber Kroatien, Bosnien, Serbien, Mazedonien, Kosovo und Montenegro machen deutlich, dass sich in absehbarer Zukunft die Struktur der heute in Linz lebenden Nicht-EU-BürgerInnen völlig verändert darstellen wird. Knapp die Hälfte der derzeit AIB-Wahlberechtigten würde als zukünftige EU-BürgerInnen das AIB-Wahlrecht nach „altem Modus“ verlieren.
Da EU-BürgerInnen das kommunale aktive und passive Wahlrecht besitzen, lag es nahe, das aktive und passive Wahlrecht für AusländerInnen im Zusammenhang mit einer AIB-Wahl zu hinterfragen.
| Staat | 2002 | 2008 |
|---|---|---|
| ehem. Jugoslawien | 7.378 | 7.579 |
| Türkei | 1.675 | 1.849 |
| Alt-EU-BürgerInnen | 2.934 | 3.033 |
| Neu-EU-BürgerInnen | 0 | 1.491 |
| Resteuropa | 241 | 720 |
| Afrika | 476 | 809 |
| Andere | 304 | 905 |
| Summe | 13.008 | 16.386 |
Die Einbürgerungszahlen für ganz Oberösterreich stellen sich in der folgenden Tabelle dar. Bemerkenswert dabei ist, dass die Zahl der Einbürgerungen derzeit wieder auf dem Niveau des Jahres 1995 angelangt ist. Das Maximum an Einbürgerungen in Oberösterreich wurde 2003 mit 7.315 neuen OberösterreicherInnen erzielt.
Insgesamt wurden in den letzten 13 Jahren über 52.000 Menschen in Oberösterreich die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Diese Zahl zeigt bereits, wie sehr sich die Struktur innerhalb MigrantInnen verändert hat. Die Aufnahme bzw. die Erweiterung der EU um die Staaten Osteuropas ist ein weiterer Aspekt, der deutlich macht, wie dringend eine Reform notwendig war und ist.
Denn auch nach Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft bleiben In-tegrationsaufgaben zu lösen. Die Weiterentwicklung des AIB zu einem Migrations-Beirat stellt eine logische Konsequenz der Einbürgerungspolitik dar.
| Jahr | Einbürgerungen in Oberösterreich |
|---|---|
| 1995 | 2.032 |
| 1996 | 1.192 |
| 1997 | 986 |
| 1998 | 1.454 |
| 1999 | 3.396 |
| 2000 | 5.264 |
| 2001 | 5.450 |
| 2002 | 6.858 |
| 2003 | 7.315 |
| 2004 | 6.049 |
| 2005 | 5.153 |
| 2006 | 4.130 |
| 2007 | 2.025 |
| 2008*) | 912 |
| Summe | 52.216 |
*) bis Juli 2008
Mit Stichtag 1.1.2008 waren in Linz 26.432 AusländerInnen mit Hauptwohnsitz in Linz gemeldet. Das entspricht einem Anteil von 13,9 Prozent der Gesamtbevölkerung.
58 Prozent der in Linz mit Hauptwohnsitz gemeldeten AusländerInnen teilen sich auf die in der folgenden Tabelle angeführten Herkunftsnationen auf. Die restlichen 42 Prozent stammen aus rund 100 anderen Nationalitäten.
| Herkunftsnation | männlich | weiblich | Summe | Anteil |
|---|---|---|---|---|
| Bosnien und Heregowina | 2.300 | 1.860 | 4.160 | 15,7 % |
| Serbien und Montenegro | 1.583 | 1.389 | 2972 | 11,2 % |
| Türkei | 1.664 | 1.237 | 2.901 | 11,0 % |
| Deutschland | 1.011 | 975 | 1.986 | 7.5 % |
| Kroatien | 980 | 870 | 1.850 | 7,0 % |
| ehemaliges Jugoslawien *) | 868 | 624 | 1.492 | 5,6 % |
| übriges Ausland | 5.406 | 5.665 | 11.071 | 42 % |
| Summe | 13.812 | 12.620 | 26.432 | 100 % |
Informationsunterlage zur Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe für eine Neuorganisation des AusländerInnen-Integrationsbeirates Stadtrat Klaus Luger zu den vorliegenden Reformvorschlägen)
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