Einfahrtsverbote gelten in diesem Zeitraum auch in die Waltherstraße ab der Steingasse, in die Klosterstraße ab der Kreuzung Theatergasse/Altstadt, in die Westrampe ab der Oberen Donaulände (ausgenommen Zufahrt zur Tiefgarage) und ab der Zufahrt zur Tiefgarage in Richtung Osten. Die Sperren werden in diesen Bereichen für AnrainerInnen, die LINZ AG LINIEN und Taxis aufgehoben.
Gesperrt sind auch die Hofgasse in Richtung Hauptplatz von der Hahnengasse, der Hofberg ab Obere Donaulände, die Neutorgasse ab dem Stifter-Platz Richtung Rathausgasse und die Kollegiumgasse ab dem Graben Richtung Pfarrplatz.
Weitere komplette Einfahrtsverbote gelten in den Stifter-Platz ab Untere Donaulände und ab dem Hause Zollamtstraße 20/22 in Richtung Neutorgasse vom 21. August ab 7 Uhr bis zum 24. August bis 12 Uhr sowie in die Zollamtstraße ab der Rechten Donaustraße in Richtung Osten vom 22. August ab 7 Uhr bis zum 24. August bis 24 Uhr.
Außerdem gelten im Veranstaltungsbereich großräumige Halte- und Parkverbote.
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