Jetzt liegt auch eine Bewertung der derzeitigen Infrastruktur für RadfahrerInnen vor. Eine Zustandsanalyse, die Beurteilung der vorhandenen Qualitäten, und eine Mängelliste wurden von den ExpertInnen im Detail erarbeitet.
Genau unter die Lupe genommen wurde bei der Studie die Radinfrastruktur mit einer Bewertung der Radstrecken und der Kreuzungen. Als erfreulich fiel die Beurteilung der Radrouten und der Kreuzungen aus, die teilweise die Noten „ausgezeichnet“ erhielten. Als verbesserungsbedürftig stellte sich allerdings ein Großteil der Linzer Radfahranlagen heraus.
Die untersuchten Radverkehrsanlagen umfassten 270 Abschnitte mit insgesamt 56 Kilometer Streckenlänge. Diese unterteilten sich weiters in 21 Kilometer Radrouten (Führung des Radverkehrs im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr) und 35 Kilometer Radfahranlagen.
Die untersuchten Strecken wurden alle befahren und nach bestimmten Eigenschaften bewertet. Dazu zählen:
Die einzelnen Indikatoren jedes Abschnitts wurden im Zuge einer Wertsynthese zu einer Gesamtbewertung verbunden. Es wurden Noten von 1 = ausgezeichnet, 2 = sehr gut, 3 = gut, 4= verbesserungsbedürftig, 5 = dringend verbesserungsbedürftig vergeben.
Aufgrund der Beurteilung der Streckenabschnitte nach den beschriebenen Bewertungsindikatoren ergeben sich rund ein Drittel der untersuchten Radverkehrsanlagen als „ausgezeichnet“ und insgesamt 7 Prozent als „verbesserungsbedürftig“ bzw. „dringend verbesserungsbedürftig“.
Betrachtet man die Radrouten und Radfahranlagen getrennt, zeigt sich ein differenziertes Bild, wobei die Radrouten deutlich besser abschneiden. Rund zwei Drittel wurden „ausgezeichnet“ beurteilt, 30 Prozent „sehr gut“ bzw. „gut“, 4 Prozent sind demnach „verbesserungsbedürftig“ oder „dringend verbesserungsbedürftig“.
Bei den Radfahranlagen stellen sich nur 12 Prozent als „ausgezeichnet“ heraus, rund ein Drittel als „sehr gut“ und 45 Prozent als „gut“. Insgesamt 9 Prozent sind „verbesserungsbedürftig“ oder „dringend verbesserungsbedürftig“.
Bei der Untersuchung wurden folgende Mängel im Linzer Radverkehrsnetz festgestellt:
Durchgängigkeit: Im Linzer Radverkehrsnetz kommt es öfter zur Unterbrechung von Folgen von Radverkehrsanlagen. Diese Lücken sind häufig dort zu finden, wo gute Radverkehrsanlagen nur auf Kosten der Kfz-Verkehrsfläche umzusetzen sind oder im Bereich von Bushaltestellen. RadfahrerInnen werden in diesem Fall abschnittsweise im Mischverkehr geführt. Sie haben beim Einflechten in den Mischverkehr Nachrang.
Verparkte Radfahranlagen: Bei den Befahrungen im Zuge der Streckenbewertung zeigte sich, dass das Abstellen von Kfz auf Radfahranlagen in Linz weitgehend toleriert wird. Hauptsächlich Firmenfahrzeuge werden – oft stundenlang und ohne Konsequenzen – auf Radfahranlagen abgestellt. Dies führt dazu, dass RadfahrerInnen auf Gehwege oder die Fahrbahn ausweichen müssen. Dies kann in der Folge zu gefährlichen Interaktionen mit anderen VerkehrsteilnehmerInnen führen.
Kritisiert wurde in der Studie unter anderem der schlechte Zustand des Radweges in der Hanuschstraße mit der Bewertung „verbesserungsbedürftig“. Mit der Neuerrichtung des Radweges in der Hanuschstraße wurde heuer bereits begonnen. Zwischen Wagner-Jauregg-Weg und Reuchlinstraße entstand ein 160 Meter langer und 2,20 Meter breiter Radweg. Durch die bauliche Trennung des vorher lediglich markierten und niveaugleichen Radstreifens von der Fahrbahn wird nun die Verparkung des Radstreifens verhindert. Unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge führten in der Vergangenheit auch immer wieder zu Problemen bei den Räumarbeiten des Winterdienstes. Mit dem Neubau des Radweges sollen diese Probleme künftig entfallen. Der restliche Teil des Radweges in der Hanuschstraße wird in den nächsten Wochen erneuert.
Schlechter Belag am Radweg Hanuschstraße
Nach den Ausbesserungsarbeiten bietet der Radweg Hanuschstraße wieder Sicherheit für alle RadfahrerInnen.
Der Radweg Ramsauerstraße zwischen Stadlerstraße und Werndlstraße wurde ebenfalls mit „verbesserungsbedürftig“ bewertet. Es handelt sich um einen 2-Richtungs-Radfahrstreifen hinter Längsparkern. Dieser wies zum Zeitpunkt der Untersuchung gravierende Mängel in Form von einem äußerst schlechten Erhaltungszustand auf. Neben mehreren Schlaglöchern mit einer Tiefe von mehreren Zentimetern beeinträchtigten auch Baumwurzeln die Ebenheit der Decke.
Mit einer kompletten Belagserneuerung wurden die Mängel am Radweg Ramsauerstraße behoben und der Weg bietet den RadfahrerInnen nun wieder entsprechende Sicherheit.
Die Betrachtung der einzelnen, zur Bewertung herangezogenen Indikatoren zeigt, dass bei Radrouten in erster Linie das Organisationsprinzip und die Einsehbarkeit beanstandet wurden. Bei 28 Prozent der Radrouten entspricht das Organisationsprinzip nicht. Das bedeutet, dass statt des Mischverkehrs im jeweiligen Abschnitt laut RVS 03.02.13 aufgrund der Kfz-Geschwindigkeiten von 50 km/h und mehr eine getrennte Führung des Radverkehrs angemessen wäre.
Die Defizite in der Einsehbarkeit und somit der fehlenden sozialen Kontrolle stehen im Zusammenhang mit der Führung der Radrouten in nicht verbauten beziehungsweise kaum frequentierten Bereichen.
Bei den Radfahranlagen wurde am häufigsten die zu geringe Breite beanstandet. Nur 19 Prozent der untersuchten Streckenlängen der Radfahranlagen erreichen die Regelbreite (nach RVS 03.02.13), 29 Prozent erreichen nicht die Mindestbreite. Teilweise ergibt sich dies aus den nicht vorhandenen Schutzstreifen zum Fließverkehr oder zum ruhenden Verkehr. Vorhandene Schutzstreifen baulich nicht getrennter Radwege werden von Kfz häufig überfahren.
Enge Radfahranlagen führen zu unbequemen, mitunter gefährlichen Interaktionen zwischen RadfahrerInnen und anderen VerkehrsteilnehmerInnen. Sie erfordern eine höhere Konzentration als breite Anlagen, wodurch RadfahrerInnen abgelenkt werden.
Die Beeinträchtigung von RadfahrerInnen durch Lärm und Abgase liegt daran, dass sich die Radfahranlagen zum Teil an stark frequentierten Straßen befinden.
Markierungen in Form von Piktogrammen, die einerseits Radfahranlagen als solche kenntlich machen, andererseits die Fahrtrichtung auf Radwegen angeben, sind generell auf allen Radfahranlagen wenig vorhanden. Auf 38 Prozent der Strecken sind sie lückenhaft und sollten unbedingt ergänzt werden. Auf 2 Prozent der Strecken ergeben sich durch das Fehlen von Piktogrammen rechtlich nicht eindeutige Verhältnisse beziehungsweise Rechtsunsicherheiten.
Im Zuge der Untersuchung der Radverkehrsanlagen wurden auch zahlreiche Kreuzungen im Stadtgebiet auf ihre „Radfahrtauglichkeit“ geprüft. Dabei wurden die Geradlinigkeit der Fahrlinie, die Sichtverhältnisse, die Erkennbarkeit der Bodenmarkierungen, die zu überwindenden Höhenunterschiede sowie die subjektive Orientierungsmöglichkeiten getestet.
Die untersuchten Radverkehrsanlagen umfassen 273 Kreuzungen, wobei fünf Kreuzungen nicht beurteilt werden konnten, da sowohl während der Befahrung im Sommer 2007 als auch während der Befahrung im Frühling 2008 im Kreuzungsbereich Baustellen eingerichtet waren.
Auf 122 Kreuzungen wird der Radverkehr in allen Richtungen im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr geführt. 75 Kreuzungen sind durch eine Verkehrslichtsignalanlage geregelt.
Aufgrund der Beurteilung nach den beschriebenen Bewertungsindikatoren ergeben sich rund drei Viertel der untersuchten Kreuzungen als „ausgezeichnet“ und insgesamt zwei Prozent als „verbesserungsbedürftig“ beziehungsweise „dringend verbesserungsbedürftig“.
Die Betrachtung der einzelnen, zur Bewertung herangezogenen Indikatoren zeigt, dass bei Straßenkreuzungen vorrangig, nämlich bei 12 Prozent, die Fahrlinie beanstandet wurde. An 30 der insgesamt 32 Kreuzungen, bei denen die Fahrlinie „mittel“ oder „schlecht“ bewertet wurde, wird der Radverkehr auf einer Radfahrerüberfahrt geführt.
An den übrigen zwei Knoten wird der Radverkehr vom Mischverkehr im Kreuzungsbereich auf eine Radfahranlage geleitet. Seltener wurden der Niveauunterschied, die Begreifbarkeit, die Sicht und die Markierungen beanstandet.
(Informationsunterlage für Mobilitätsstadtrat Jürgen Himmelbauer zur Pressekonferenz „ Studie zu Bewertung der Linzer Radstrecken“)
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