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Parkscheinautomat
KOMMUNALES
Presseaussendung vom 12.08.2008

Parkgebühren in Kurzparkzonen ab November 2008 auch per Handy bezahlbar

Stadt Linz wird in Deutschland bewährtes System einführen

Voraussichtlich ab November 2008 ist in der Stadt Linz (6.734 gebührenpflichtige Kurzparkzonenparkplätze) die Bezahlung von Parkgebühren per Handy möglich. Nach der via Internet oder telefonisch möglichen Registrierung als NutzerIn des Systems genügen jeweils ein Anruf am Beginn und am Ende der Parkzeit. Vor dem Ablauf der Höchstparkdauer warnt auf Wunsch eine SMS-Mitteilung.

Die Plattformlösung hat sich bereits in Köln, Hamburg, Neustadt und Lemgo bewährt und soll auch in Lübeck, Wolfsburg, Berlin, Detmold, Leverkusen, Potsdam und Wiesbaden eingeführt werden. Die deutsche Telematikgesellschaft TelematicsPRO e.V. hat für dieses System die Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Wettbewerb der Betreiber nach Preis und Leistung und die Sicherstellung der Kontrollfunktion der Kommunen ermöglichen.

Der unentgeltliche Vertrag für die Systemnutzung wird dem Linzer Stadtsenat am 14. August 2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die nun gefundene technische Lösung für das Handyparken ist in ganz Österreich wohl die günstigste. Der Stadt Linz entstehen dabei lediglich die Materialkosten für die Vignetten zur Kennzeichnung der Parkscheinautomaten und der Fahrzeuge der LenkerInnen, die das Handy-Parken nutzen wollen, Ausgaben für Werbemaßnahmen sowie Einmalkosten für Beratungsleistungen bei der Einführung. In Summe wird die Einführung des Handy-Parkens in der Stadt Linz demnach rund 4.000 Euro kosten.

Erfolgt im September-Gemeinderat der Beschluss hinsichtlich der Änderung der Linzer Parkgebührenverordnung, so steht dem Beginn von Handy-Parken in Linz mit November 2008 nichts mehr im Wege.

TelematicsPRO zertifiziert auf Handy-Parken spezialisierte Systembetreiber nach vorgegebenen Qualitätskriterien, die sich um technische und kaufmännische Aspekte bis hin zur Überweisung der Einnahmen an die Stadt Linz kümmern. Für Linz werden in der Startphase die Mobil-City GmbH in Saarbrücken und die Mobilzahlen GmbH in Augsburg als Systembetreiber tätig sein. Selbstverständlich können auch alle Anbieter aus Österreich in das System einsteigen, sofern sie sich zertifizieren lassen. Unter den Systembetreibern herrscht freier Wettbewerb. Sie verpflichten sich, das Rechenzentrum von TelematicsPRO als zentrale Plattenform zu nutzen. Dort sind auch die personenbezogenen Daten der NutzerInnen des Handy-Parkens gespeichert.

Die personenbezogenen Daten der Handyparker erhält die Stadt Linz nicht. Somit kann keine Datenschutzproblematik entstehen.

Registrierung ab Mitte Oktober 2008 möglich

Ab Mitte Oktober 2008 kann man sich für einen Systembetreiber entscheiden. Die Registrierung ist via Internet unter http://www.mobil-parken.at/ möglich. Diese Homepage bietet auch detaillierte Informationen über das Handy-Parken. Detaillierte Informationen dazu werden auch auf der Homepage der Stadt Linz unter http://www.linz.at/ abrufbar sein. 

Nach der Registrierung wird eine an der Windschutzscheibe aufzuklebende Plakette zugesandt, die das Auto als Fahrzeug eines Handy-Parkers/einer Handy-Parkerin ausweist.

Sechsstelliger Code aktiviert System

Für die Aktivierung der Parkbuchung wählt man die Nummer seines Betreibers und gibt den sechsstelligen Zahlencode ein, den man auf dem nächsten Parkscheinautomaten abliest. Die ersten drei Stellen des Zahlencodes kennzeichnen die Stadt und die letzten drei den Parkbezirk. Je nach höchstmöglicher Parkdauer gibt es vier Codes:

  • 001 001 gilt für 90 Minuten
  • 001 002 für 180 Minuten
  • 001 003 für 30 Minuten
  • 001 004 bis zum Ende der Kurzparkzeit um 22 Uhr (nur im Bereich Altstadt relevant).

Vor dem Wegfahren beendet ein Anruf beim Systembetreiber den Parkvorgang. Bei der Abmeldung wird die exakte Parkzeit registriert, auf deren Basis die Abrechnung erfolgt. Fix verrechnet wird nur die erste halbe Stunde. Erfolgt keine Abmeldung, wird diese nach Ablauf der Höchstparkdauer automatisch durchgeführt. Die Parkrechnung übermittelt der jeweilige Systembetreiber.

Roaminggebühren durch die Anwahl von deutschen Systembetreibern entstehen nicht.

Für die Kontrolle des Handy-Parkens erhalten die Kurzparkzonenüberwachungsorgane von „Group 4“ internetfähige Handys, mit denen die Gültigkeit der Parkvorgänge kontrolliert werden kann.

Weitere GesprächspartnerInnen:
Dr. Gerald Schönberger, Leiter des Finanzrechts- und Steueramtes der Stadt Linz
Mag.a Renate Schölnberger, Leiterin der Abteilung Parkraumbewirtschaftung des Finanzrechts- und Steueramtes
Michael Sandrock, Vorstandsvorsitzender von TelematicsPR0 e.V.

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Finanzreferent Stadtrat Johann Mayr über die geplante Einführung des Handy-Parkens)

www.mobil-parken.at (neues Fenster).

Für Medienanfragen:
Christian Freimüller  Tel.: +43 732 7070 1362

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