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Presseaussendung vom 28.07.2008

Eigentümerentscheidung für die MieterInnen

Keine Anhebung der Kategoriemietzinse bei städtischer Wohnungsgesellschaft GWG

Bürgermeister Franz Dobusch als Eigentümervertreter und Stadtrat Johann Mayr als Aufsichtsratsvorsitzender haben die städtische Wohnungsgesellschaft GWG angewiesen, die auf Grund der mietenrechtlichen Regelungen drohende 5,8-prozentige Erhöhung der Kategoriemietzinse auszusetzen. Betroffen davon sind rund 2.100 Mietwohnungen, deren Mietenbildung dem Mietrechtsgesetz und nicht dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegt.

Im Oktober droht WohnungsmieterInnen eine 5,8-prozentige Erhöhung der Kategoriemietzinse aufgrund der Erhöhungsregelungen im Mietrechtsgesetz. Zumindest für die rund 2.100 betroffenen MieterInnen der städtischen Wohnungsgesellschaft GWG wird dies nicht der Fall sein. Bürgermeister Franz Dobusch hat entschieden, dass diese Erhöhung ausgesetzt wird. Stadtrat Johann Mayr hat als Aufsichtsratsvorsitzender der Geschäftsführung diese Entscheidung des Eigentümers mitgeteilt. Weitere 1.900 MieterInnen wären von einer Erhöhung der Verwaltungskosten betroffen. Auch diese wird ausgesetzt.

Gesetzliche Neuregelung dringend notwendig

Die Koppelung der Erhöhung der Kategoriemietzinse und auch der Richtwertmieten nach dem Mietrechtsgesetz an den Verbraucherpreisindex muss rasch durch den neugewählten Nationalrat geändert werden. Da die Wohnungskosten in den Verbraucherpreisindex einfließen, zieht eine Mietenerhöhung sofort die nächste nach sich.
 
Hauptverantwortlich für die hohe Inflationsrate sind die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise. Beide haben aber mit der Kostenerhöhung für den Vermieter nichts zu tun.

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