Keine Anhebung der Kategoriemietzinse bei städtischer Wohnungsgesellschaft GWG
Im Oktober droht WohnungsmieterInnen eine 5,8-prozentige Erhöhung der Kategoriemietzinse aufgrund der Erhöhungsregelungen im Mietrechtsgesetz. Zumindest für die rund 2.100 betroffenen MieterInnen der städtischen Wohnungsgesellschaft GWG wird dies nicht der Fall sein. Bürgermeister Franz Dobusch hat entschieden, dass diese Erhöhung ausgesetzt wird. Stadtrat Johann Mayr hat als Aufsichtsratsvorsitzender der Geschäftsführung diese Entscheidung des Eigentümers mitgeteilt. Weitere 1.900 MieterInnen wären von einer Erhöhung der Verwaltungskosten betroffen. Auch diese wird ausgesetzt.
Die Koppelung der Erhöhung der Kategoriemietzinse und auch der Richtwertmieten nach dem Mietrechtsgesetz an den Verbraucherpreisindex muss rasch durch den neugewählten Nationalrat geändert werden. Da die Wohnungskosten in den Verbraucherpreisindex einfließen, zieht eine Mietenerhöhung sofort die nächste nach sich.
Hauptverantwortlich für die hohe Inflationsrate sind die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise. Beide haben aber mit der Kostenerhöhung für den Vermieter nichts zu tun.
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