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Flächenwidmungsplan, Baulandreserven und Bebauungspläne

Flächenwidmungsplan

In Übereinstimmung mit den Zielen und Festlegungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes ist im Flächenwidmungsplan für das gesamte Stadtgebiet Linz  auszuweisen, welche Flächen als Bauland, als Verkehrsfläche oder als Grünland gewidmet werden.
Außerdem sind überörtliche Planungen  - festgelegte Flächennutzungen (z.B. Bundesstraßen, Eisenbahnen, Flugplätze) und Nutzungsbeschränkungen (z.B. Versorgungsleitungen, wasserrechtliche Schutz- und Schongebiete, Schutzzonen für Straßen) im Plan ersichtlich zu machen.

Das Bauland ist in verschiedenen Widmungskategorien unterteilt (Wohngebiet, Kerngebiet, Betriebsbaugebiet usw.), ebenso das Grünland (Erholungsflächen, Kleingärten, Friedhof usw.).

Baulandreserven

Baulandreserven sind unbebaute Baulandgrundstücke. Als Baulandreserven gelten auch Grundstücke mit einer nur untergeordneten Bebauung (z.B. Gartenhütte).

Flächenaufstellung der Baulandreserven (PDF, 11,5 kB)  (neues Fenster)

Bebauungsplan

Die Stadt Linz hat in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung Bebauungspläne durch Verordnung zu erlassen, soweit dies zur Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung oder zur Erreichung möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich ist.

Die im Interesse der baulichen Ordnung erforderliche räumliche Verteilung der Gebäude und sonstigen Anlagen (Baufluchtlinien) sowie gegebenenfalls das Maß der baulichen Nutzung (Dichte der Bebauung) ist in den Bebauungsplänen so festzulegen, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung vermieden wird.


Flächenwidmungsplan und Bebauungspläne (neues Fenster).

KONTAKT

Stadtplanung Linz
Hauptstraße 1-5
4041  Linz

Tel: +43 732 7070 3131
Fax: +43 732 7070 3132
E-Mail: stpl@mag.linz.at

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